BLITZBLANK Reinigung Dienstleistungsunternehmen GmbH
Hosnedlgasse 15, 1220 Wien, T: +43 1 20 20 100
office@blitzblank.at, blitzblank.at
Im „Code of Conduct“ sind die wichtigsten (für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) gültigen Regeln und Vorgaben aus verschiedenen Bereichen zusammengefasst.Der Code of Conduct beinhaltet Richtlinien bzw. Verhaltensregeln, sowie Informationen zu folgenden Schwerpunktthemen:
Allem vorangestellt ist, durch Akzeptieren des „Code of Conduct“ sichergestellt, dass ALLE unternehmensrelevanten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und zusätzlich die Verletzung dieser, egal durch wen unverzüglich der oder den definierten Meldestellen bekannt gemacht werden muss.
Die Organisation gewährleistet im Gegenzug, die absolut vertrauliche Behandlung der gemeldeten Verstöße.
Interessenskonflikte und Korruption
Diese Verhaltensrichtlinie regelt, dass alle relevanten gesetzlichen Antikorruptionsbestimmungen beachtet werden, sowie Verstöße dagegen konsequent unabhängig der handelnden Personen geahndet werden.
Die Anti-Korruptionsrichtlinie wird durch die Unternehmensrichtlinien Geschenke & Einladungen, Managementberatung & Lobbying sowie Sponsoring, Spenden und Werbung ergänzt.
Interessenkonflikte liegen vor, wenn unsere privaten und unsere dienstlichen Interessen im Widerspruch zueinander stehen.
Geschenke und Einladungen
Diese Richtlinie stellt sicher, dass weder aus dem Gewähren noch aus dem Akzeptieren von Geschenken oder Einladungen ein finanzieller oder ein Imageschaden für unser Unternehmen oder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsteht.
Für die Blitz Blank Reinigung – Dienstleistungsunternehmen GmbH gilt der Grundsatz, dass Amtsträgern oder Entscheidungsträgern von öffentlichen Unternehmen, oder Unternehmen mit starker Verbindung zu öffentlichen Stellen keine Geschenke gemacht werden.
Managementberatung und Lobbying
Mit dieser Richtlinie wird sichergestellt, dass im Zusammenhang mit Beratungsaufträgen oder Lobbyingaktivitäten, insbesondere durch zweckfremde Verwendung der Beratungs- oder Lobbyinghonorare, nicht gegen geltende Normen verstoßen oder ein finanzieller oder Imageschaden für unser Unternehmen oder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsteht.
Sponsoring, Spenden und Werbung
Ziel dieser Richtlinie ist sicherzustellen, dass weder aus einem Sponsoring oder einer Spende noch aus einem Werbevorhaben ein finanzieller oder ein Imageschaden für unser Unternehmen oder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsteht.
Umgang mit externen Partnern
Ziel dieser Richtlinie ist sicherzustellen, dass durch unser Verhalten bzw. geschäftliches Handeln die Regeln des fairen Wettbewerbs eingehalten werden und ein finanzieller oder Reputationsschaden für das Management, die Mitarbeiter, unsere Partner oder unser Unternehmen nicht entsteht.
Image durch Sauberkeit
Ziel dieser Verhaltensrichtlinie ist es sicherzustellen, dass der Außenauftritt des Unternehmens durch Pflege, Wartung unserer Werkzeuge und Hilfsmittel, im speziellen Kraftfahrzeuge, Kleidung, Maschinen, Reinigungshilfsmittel ein positives „reines“ Image vermittelt.
Umgang mit sensiblen Daten, Datenschutz
Ziel dieser Verhaltensrichtlinie ist es sicherzustellen, dass der Umgang mit sensiblen Firmendaten oder Personendaten geregelt ist und ALLE Mitarbeiter über die Konsequenzen der Verletzung gegen diese Richtlinie informiert sind.
Die aktuell gültige Version des Code of Conduct wird allen Mitarbeitern im Rahmen von regelmäßigen Schulungen verständlich erklärt, persönlich in der eindeutig verstandenen Sprache (vorrangig deutsch, bei Bedarf die jeweilige Muttersprache) ausgehändigt.
Der Erhalt und die Einverständniserklärung MUSS von jedem einzelnen Mitarbeiter schriftlich bestätigt werden und ist zentraler Bestandteil der Dokumentation einer gelebten „Compliance Organisation“.
Weiters stehen jedem Mitarbeiter sowohl die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie auch die festgelegten Richtlinien entweder online oder in Papierform frei zu Verfügung.
Zusätzlich kann sich jeder Mitarbeiter bei der angegebenen Compliancefunktion informieren. Die aktuell gültigen Funktionsträger sind in der Stelleninhaberliste dokumentiert.
„Whistle-blower“ Hotline – Meldung von Verstößen
Jeder Mitarbeiter, sowie alle Stakeholder haben das Recht etwaige Verstöße bzw. Hinweise darauf, ohne Angst vor etwaigen Konsequenzen an der eigenen Person mittels des nachstehenden E-Mail Formulars, zu melden. Die Meldungen werden ALLE erfasst, klassifiziert und bei Bedarf notwendige Schritte zur Vermeidung eingeleitet.
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